Beitragsordnung der S.A.I.L.
Stand: 12. Mai 2026
Gültigkeit
Diese Beitragsordnung ist gültig bis zur Verabschiedung einer neuen Beitrags- und Gebührenordnung
durch die Mitgliederversammlung.
Jahresgebühren
a) Einzelbeitrag 188,- €
b) Familienbeitrag (Paare mit Kinder bis zum vollendeten 18. Lj.) 280,- €
c) Junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres 75,- €
d) Voll-, Familien-, Jugendmitglieder des YCLa/ LRV / OSL 50% des sonst fälligen Beitrages
e) Zuschlag bei Fehlen einer Einzugsermächtigung 5,- €
Auch bei einer Vereinszugehörigkeit für die Dauer von weniger als einem Jahr ist der volle
Jahresbeitrag fällig. Bei Eintritt im Laufe eines Jahres oder Verlassen des Vereins vor dem
Jahresende werden keine Teilbeiträge erhoben bzw. erstattet.
Aufnahmegebühren:
werden nicht erhoben
Zahlungsbedingungen
Die fälligen Jahresgebühren sind
• halbjährlich
• innerhalb von 4 Wochen nach Eintritt
• unbar
• idealerweise per Einzugsermächtigung
zu entrichten.
Gebührenermäßigung
kann auf Antrag vom Vorstand gewährt werden.
