Beitragsordnung der S.A.I.L.
Stand: 3. März 2012
Gültigkeit
Diese Beitragsordnung ist gültig bis zur Verabschiedung einer neuen Beitrags- und Gebührenordnung
durch die Mitgliederversammlung.
Jahresgebühren
a) Einzelbeitrag 150,- €
b) Familienbeitrag (Paare mit Kinder bis zum vollendeten 18. Lj.) 225,- €
c) Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 50,- €
d) Junge Erwachsene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres
oder in der Ausbildung bis max. zur Vollendung des 27. Lj. 75,- €
e) Voll-, Familien-, Jugendmitglieder des YCLa/ LRV / OSL
50% des sonst fälligen Beitrages
f) Zuschlag bei Fehlen einer Einzugsermächtigung 5,- €
Auch bei einer Vereinszugehörigkeit für die Dauer von weniger als einem Jahr, ist der volle
Jahresbeitrag fällig. Bei Eintritt im Laufe eines Jahres oder Verlassen des Vereins vor dem
Jahresende werden keine Teilbeiträge erhoben bzw. erstattet.
Aufnahmegebühren:
werden nicht erhoben
Zahlungsbedingungen
Die fälligen Jahresgebühren sind
• pro Jahr
• in einer Summe
• bis 31.01. eines jeden Jahres bzw. bei unterjährigem Eintritt innerhalb von 4 Wochen nach
Eintritt
• unbar
auf eines der Konten des Vereins zu zahlen.
Idealerweise liegt eine Einzugsermächtigung vor.
Gebührenermäßigung
kann auf Antrag vom Vorstand gewährt werden.