Nutzungsordnung

Nutzungsordnung der Vereinsyacht „Kick“ der S.A.I.L.
Stand: 21. März 2012


Rechte


Jedes Mitglied der S.A.I.L. ist berechtigt auf der Kick zu segeln.


Eingeschränkt wird dies durch die vom Betriebsleiter für die jeweilige Fahrt festgelegte maximale
Anzahl von Teilnehmern und terminlichen Kollisionen. Der Betriebsleiter bemüht sich, bei der
Organisation der Törns und Zusammenstellung der Crews ein Höchstmaß an Gerechtigkeit walten zu
lassen.


Um die Kick eigenverantwortlich zu führen, ist neben den gesetzlich vorgeschriebenen Scheinen und
Lizenzen ein vereinsinterner Befähigungsnachweis zu erbringen. Ausgestaltung und Abnahme liegen
beim Betriebsleiter.


Pflichten


Jedes Mitglied der S.A.I.L. ist verpflichtet, sich im Rahmen eines Arbeitsdienstes am Betrieb und an
der Instandhaltung der Kick zu beteiligen. Der Umfang des jährlich zu leistenden Arbeitsdienstes
richtet sich nach der Menge der anfallenden Arbeiten und dem Umfang, in dem das jeweilige Mitglied
die Kick genutzt hat, und wir jährlich vom Betriebsleiter festgelegt.


Zum Jahresende ausscheidende Mitglieder können ihren Arbeitsdienst durch eine Geldzahlung
ersetzen.


Für jeden Törn ist ein Skipper zu benennen, der als Schiffsführer die Verantwortung und das Sagen
an Bord hat. Er ist insbesondere verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften
(Fahrweise, Grenz- und Zollbestimmungen, Ausrüstung), sowie der guten Seemannschaft und dem
Verein gegenüber verantwortlich für das Schiff.
Skipper und Crew sind vor Fahrtantritt ins Logbuch einzutragen. Die Abrechnung der
Kostenbeteiligungen sowohl der Crew-Mitglieder als auch des Vereins erfolgt mit dem Skipper


Kostenbeteiligung


Startgelder für Regatten, sowie Verpflegung und Gebühren (Hafen-, Kanal- etc.) auf Touren werden
nicht vom Verein übernommen, sondern sind von den jeweiligen Crews selbst zu tragen.


Um die Instandhaltung und den Betrieb der Kick langfristig sicherstellen zu können, ist S.A.I.L. neben
den knapp und günstig kalkulierten Kostenbeteiligungen auf Spenden angewiesen. In diesem Sinne
sind die folgenden Beiträge als Minimum anzusehen, die gerne aufgerundet oder ergänzt werden
dürfen.


Tagestörns für Kinder und Jugendliche kostenlos.


Teilnahme an den festen Feierabendtörns für Mitglieder kostenlos. Gäste dürfen spenden.


Bei Reservierung der Kick für einen ganzen Tag unabhängig von der effektiven Fahrtdauer beträgt die
Kostenbeteiligung 75,- € für das Schiff.


Wochenenden werden wie Tage gerechnet, also 75,- € pro Tag, d.h.
Sonnabend bis Sonntag 150,- €,
Freitag bis Sonntag 225,- € für das Schiff.


Für eine Woche (7 Tage) fallen 500,- € an für das Schiff.


Die Kostenbeteiligung für Törns mit Gruppen von Nichtmitgliedern – Schulklassen, 3in1Boot usw. –
wird im Einzelfall verhandelt, darf jedoch nicht unter den oben genannten Summen liegen.


Gezahlt wird spätestens 1.7. , 1.10. und 31.12. nach den Eintragungen im Logbuch durch die
jeweiligen Skipper. Die Skipper sind dafür verantwortlich, die Kostenbeteiligungen der Crew-Mitglieder
einzunehmen.


Charter


Ein Verchartern der Kick ist nicht vorgesehen. Sofern im Ausnahmefall ein Verleihen erfolgt, müssen
der Skipper und ein weiteres Crewmitglied Mitglied in der S.A.I.L. sein.